Italien – Änderung der Straßenverkehrsordnung – Bußgelder sofort und bar!
Rom. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit einem Monat in Kraft ist, hat fatale Folgen für den Straßentransport. Neu eingeführt wurde, dass Fahrer von LKW und Bussen sofort die Geldstrafe bezahlen müssen, wenn Unregelmäßigkeiten oder Verstöße festgestellt werden.
Kann ein LKW-Fahrer, die oft erheblichen Summen (zum Beispiel: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die zwischen 10 und 40km/h bis zu 598 Euro kosten kann) nicht zahlen, kann der LKW stillgelegt werden. Das Fatale: Es ist nur Barzahlung möglich. So sind denn die Transportunternehmen gezwungen, den Fahrern große Mengen an Bargeld mitzugeben.
kommentierte Maurizio Longo, Generalsekretär der Föderation von Organisationen des Straßentransports "Trasportounito“ hat Rechtsanwälten den Auftrag gegeben zu klären, ob diese Änderung der StVO rechtens ist zumal sie einen Unterschied zwischen der Behandlung von PKW und LKW macht.
Eine alternative Lösung, dem Fahrer hohe Bargeldsummen mitgeben zu müssen, ist die schnelle und unbürokratische Abwicklung über die Service 24 Notdienst GmbH, welche neben Pannenhilfe auch auf die Organisation, Auszahlung als auch die gerichtliche Verteidigung von Strafgeldern und Sicherheitsleistung europaweit spezialisiert ist. Nähere Informationen hierzu auf www.service24.at oder Telefonisch +43 (0)3622 72300
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